Der European Innovation Council (EIC) Accelerator ist ein Eckpfeiler des Engagements der EU, Innovationen zu fördern und Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, bahnbrechende Ideen auf den Markt zu bringen. Mit der Einführung des EIC 2024-Arbeitsprogramms wurden bedeutende Aktualisierungen vorgenommen, um Prozesse zu rationalisieren und die Regeln für die Einreichung und Wiedereinreichung von Vorschlägen klarzustellen. Ziel dieses Artikels ist es, die neuen Einreichungsgrenzen zu erläutern und einen klaren Leitfaden für Unternehmen zu bieten, die sich eine Finanzierung durch dieses Wettbewerbsprogramm sichern möchten.

Vereinfachte Einreichungsregeln

Das EIC-Arbeitsprogramm 2024 hat einen einfacheren Ansatz für die Einreichung von Vorschlägen eingeführt, der auf Feedback eingeht und darauf abzielt, den Finanzierungsprozess zugänglicher zu machen. Ab Anfang 2024 dürfen Unternehmen in jeder Phase des Prozesses und für jede Form der Unterstützung bis zu drei erfolglose Anträge einreichen. Das beinhaltet:

  • Kurze Vorschläge
  • Vollständige Vorschläge
  • Herausforderungsspezifische Anrufe
  • Offene Anrufe
  • Nur Grant
  • Mischfinanzierung (Kombinationen aus Zuschuss und Eigenkapital)
  • Nur Eigenkapital

Diese Vereinfachung bedeutet, dass Antragsteller unabhängig von der Phase oder der Art der beantragten Unterstützung drei Möglichkeiten haben, sich eine Finanzierung zu sichern, bevor sie von weiteren Einreichungen im Rahmen von Horizon Europe EIC Accelerator ausgeschlossen werden.

Wiedervorlage nach Ablehnung

Ein bemerkenswerter Aspekt der neuen Regeln ist die Möglichkeit einer erneuten Einreichung nach einer Ablehnung im Vollantragsstadium. Bewerbern, die in dieser Phase keinen Erfolg haben, ist es gestattet, ihren Vorschlag unter Umgehung der Kurzantragsphase direkt in der Vollantragsphase erneut einzureichen, sofern sie ihr Limit von drei Bewerbungen nicht erreicht haben. Eine direkte Wiedervorlage in die Interviewphase ist jedoch unter keinen Umständen zulässig.

Praxisbeispiele

Um Klarheit zu schaffen, beschreibt das Arbeitsprogramm mehrere Szenarien:

  • Nach einer Ablehnung im Vollantragsstadium (sei es während der Fernbewertung oder des Interviews) kann ein Unternehmen zwei weitere Vollanträge einreichen.
  • Nach zwei Ablehnungen im Vorstellungsgesprächist ein Unternehmen weiterhin berechtigt, einen vollständigen Vorschlag einzureichen, und könnte möglicherweise zu einem dritten Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
  • Wenn ein Unternehmen einmal in der Phase des Vollantrags oder des Vorstellungsgesprächs und einmal in der Phase des Kurzvorschlags abgelehnt wurdehaben sie Anspruch auf eine weitere Einreichung im Vollantragsstadium.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Zähler für erfolglose Anträge am 1. Januar 2024 auf Null zurückgesetzt wird. Diese Zurücksetzung bietet einen Neuanfang für Einrichtungen, die möglicherweise zuvor ihr Einreichungslimit erreicht haben, und eröffnet neue Möglichkeiten für die Finanzierung im Rahmen des Horizont-Europa-Rahmens.

Auswirkungen für Bewerber

Diese aktualisierten Regeln zielen darauf ab, den Wettbewerbscharakter des EIC Accelerator mit der Notwendigkeit von Flexibilität und vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten in Einklang zu bringen. Bewerber sollten ihre Einreichungen strategisch planen und dabei das Feedback aus früheren Bewerbungen berücksichtigen, um ihre Vorschläge zu stärken. Die Zusammenarbeit mit professionellen Autoren und Beratern oder die Nutzung der offiziellen Vorschlagsvorlage von EIC Accelerator kann die Qualität der Einreichungen verbessern.

Darüber hinaus sollten Antragsteller die Obergrenze für die Einreichung im Auge behalten und der Verfeinerung und Verbesserung ihrer Vorschläge bei jedem Versuch Priorität einräumen. Die Möglichkeit, nach der Ablehnung direkt in die Phase des vollständigen Vorschlags einzureichen, ist ein wesentlicher Vorteil, der es Unternehmen ermöglicht, auf Feedback einzugehen und ihre Anträge zu verbessern, ohne bei Null anfangen zu müssen.

Abschluss

Die vereinfachten Regeln für die Einreichung und Wiedereinreichung des EIC-Arbeitsprogramms 2024 stellen einen positiven Schritt dar, um EU-Fördermittel für innovative Unternehmen leichter zugänglich zu machen. Durch das Verständnis dieser Vorschriften und die strategische Planung ihrer Anträge können Startups und KMU ihre Chancen maximieren, sich die entscheidende Unterstützung zu sichern, die sie benötigen, um ihre Innovationen auf den europäischen und globalen Markt zu bringen.